Herzlich Willkommen zu unserem Angebot für Diabetes Selbsthilfegruppen,
wir bieten Tages-Workshops an einem Veranstaltungsort eurer Wahl zu allen Themen rund um das Diabetesmanagement bei Typ 1 Diabetes an.
Inhalte können sein
• Basalmanagement
• Bolusanpassungen im Alltag
• Fett-Protein-Einheiten – Was ist das und wie wendet man sowas an?
• Sport & Insulinanpassungen – Tipps und Tricks im Alltag
• Datenanalyse CGM&FGM – Was ist nützlich? – Was sagen uns die vielen Daten und wie setze ich es um?
• Technik – unüberschaubare Dinge – ein Marktcheck zeigt, was alles möglich ist
• Fragen aus dem Alltag
• Individuelle Themenwünsche aus der Gruppe
Die Kostenübernahme unserer Fachvorträge könnt ihr über die
krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V ‑Projektförderung– von eurer Krankenkasse beantragen
Die krankenkassenindividuelle Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V bezieht sich auf eine finanzielle Förderung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Diese Förderung soll dazu beitragen, dass Selbsthilfegruppen ihre Arbeit verbessern und ausweiten können. § 20h SGB V ist im Sozialgesetzbuch V geregelt und trat zum 01.01.2017 in Kraft.
Im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V können die gesetzlichen Krankenkassen Projekte von Selbsthilfegruppen unterstützen.
Die Förderung kann sowohl für laufende Projekte als auch für neue Projekte beantragt werden. Die Projekte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen.
So müssen sie zum Beispiel dem Ziel der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention dienen und einen klaren Bezug zur Versorgungspraxis haben.
Die finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppenprojekte durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Anzahl der teilnehmenden Selbsthilfegruppen oder dem Umfang des Projekts.
Die Projekte müssen in der Regel schriftlich bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet über die Förderung. Nach Abschluss des Projekts müssen die Selbsthilfegruppen einen Verwendungsnachweis bei der Krankenkasse einreichen.
Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V ist ein wichtiger Baustein in der Unterstützung von Selbsthilfegruppen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Sie ermöglicht es den Selbsthilfegruppen, ihre Arbeit zu verbessern und auszuweiten, und trägt damit zur Stärkung der Selbsthilfe bei.
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Gerne erstellen wir euch ein Angebot für euren individuellen Themenwünsche.
Für eine Terminabsprache und einen Kostenvoranschlag kontaktiert uns gerne über unser Kontaktformular.
Wir freuen uns auf eine informative Veranstaltung vor Ort oder auch online.
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